Was macht ein Agronom und ein Forstwirt?

Agronomen beschäftigen sich mit der Bearbeitung und wirtschaftlichen Nutzung des Bodens durch Pflanzenbau sowie mit der Tierhaltung. Sie erfüllen hauptsächlich planende, beratende, wirtschaftliche, überwachende und verwaltende Aufgaben für landwirtschaftliche Betriebe und auch von Industrien. Wichtige Bereiche sind dabei die Herstellung, Verarbeitung, Verwertung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.

Forstwirte beschäftigt sich mit dem Wachstum, der Gesundheit und der Bewirtschaftung von Wäldern und Landschaften. Sie haben unterschiedliche technische, wirtschaftliche und verwaltende Aufgaben zu erfüllen. Darunter fallen z.B. die Beratung, Planung und Überwachung von forstlichen Bauvorhaben und die Erstellung von Waldkarteien, von Wirtschafts- und Aufforstungsplänen. Sie erarbeiten auch Projekte für Forststraßen, Lawinen- und Wildbachverbauungen, Skipisten u. a. m. und planen und leiten Arbeiten betreffend den Natur- und Landschaftsschutz.

Anforderungen
Um den Beruf des Agronomen und Forstwirtes ausüben zu können, muss die entsprechende Staatsprüfung erfolgreich absolviert werden und die Einschreibung bei einer der Berufskammern auf Provinzebene erfolgen.
Voraussetzung für den Zugang zur Staatsprüfung ist der Besitz einer der akademischen Abschlüsse wie sie gemäß Art. 12 des Dekrets des Präsidenten der Rebublik Nr. 328/2001 vorgesehen sind.

Im Ausland erworbene Studientitel müssen für die Absolvierung der Staatsprüfung im Vorfeld anerkannt werden. Weitere Information können hierzu bei der Abteilung Bildungsförderung abgerufen werden.

Organisation der Berufskammer
Die Berufsgruppe der Agronomen und Forstwirte ist auf staatlicher Ebene und in jeder Provinz Italiens in Berufskammern organisiert, in welcher jeder in dieser Provinz ansässige Agronom und Forstwirt auf Antrag eingeschrieben werden kann.

Die Kammer der Agronomen und Forstwirte ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wird durch ihren Präsidenten oder ihre Präsidentin vertreten.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Kammer der Agronomen und Forstwirte und deren Berufsrecht sind im Königlichen Dekret vom 27.11.1933, Nr. 1578 und nachfolgenden Änderungen festgelegt.
Die Kammer der Agronomen und Forstwirte der Provinz Bozen ist die institutionelle Vertretung der in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol eingetragenen Agronomen und Forstwirte.

Die Berufskammer überwacht die Berufsordnung, deontologisch unkorrektes Verhalten wird mit Hilfe von Verwarnungen, Verweisen, Suspendierungen und Ausschlüssen geahndet.

Die institutionellen Aktivitäten der Berufskammer sind weiters auf regionaler und auf nationaler Ebene (CONAF) organisiert.
Die hier enthaltenen Informationen ersetzen nicht die geltenden Gesetze.