Staatsprüfung

Die derzeitige Gesetzgebung sieht vor, dass für die Ausübung des Berufes der Agronomen und Forstwirte, das Bestehen einer staatlichen Prüfung erforderlich ist, um sich in das entsprechende Berufsregister einzutragen.
Auf Anordnung des Bildungsministers werden jedes Jahr zwei Sessionen staatsweit abgehalten (in der Regel im Frühjahr und im Herbst).

Antragstellung

Der Antrag zur Ablegung der Prüfung muss beim Sekretariat der Universität oder Hochschule eingereicht werden, an der die Prüfung ablegt wird.

Seit 2011 ist die Freie Universität Bozen Sitz der Staatsprüfungen für die Berufsbefähigung als  Agronom sowie Forstwirt (Abschnitt A) und Junior-Agronom und Junior-Forstwirt (Abschnitt B). 

Seit 2012 kann die Staatsprüfung auch in deutscher Sprache abgelegt werden.


Weitere Informationen und die Bewerbungsmodalitäten sind auf der Website der Freien Universität Bozen veröffentlicht.