Die Berufsgruppe der Agronomen und Forstwirte ist auf staatlicher Ebene und in jeder Provinz Italiens in Berufskammern organisiert, in welcher jeder in dieser Provinz ansässige Agronom und Forstwirt auf Antrag eingeschrieben werden kann.
Die Kammer der Agronomen und Forstwirte ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wird durch ihren Präsidenten oder ihre Präsidentin vertreten.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Kammer der Agronomen und Forstwirte und deren Berufsrecht sind im Königlichen Dekret vom 27.11.1933, Nr. 1578 und nachfolgenden Änderungen festgelegt.
Die Kammer der Agronomen und Forstwirte der Provinz Bozen ist die institutionelle Vertretung der in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol eingetragenen Agronomen und Forstwirte.
Die Berufskammer überwacht die Berufsordnung, deontologisch unkorrektes Verhalten wird mit Hilfe von Verwarnungen, Verweisen, Suspendierungen und Ausschlüssen geahndet.
Die institutionellen Aktivitäten der Berufskammer sind weiters auf regionaler und auf nationaler Ebene (CONAF) organisiert.
Die hier enthaltenen Informationen ersetzen nicht die geltenden Gesetze.