
Jedes eingetragene Mitglied hat Zugang zum geschützten Bereich der SIDAF-Website, um sein persönliches Profil einzusehen, den Stand der Erfüllung der Fortbildungspflichten zu überprüfen und den Status der eigenen Versicherungspflicht gemäß Art. 5, Abs. 1, des DPR vom 7. August 2012, Nr. 137 einzusehen.
Der Zugriff ist ausschließlich über SPID oder CIE möglich, entsprechend den verpflichtenden Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Gemäß Art. 18, Abs. 1, der Verordnung stellt das Nichtnachkommen der dreijährigen Fortbildungspflicht eine disziplinarische Verfehlung dar. Die Mitglieder müssen die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen beantragen, die von anderen Einrichtungen organisiert wurden und nicht im Fortbildungskatalog der Kammer akkreditiert sind.
Mitglieder, die gemäß Art. 15 der genannten Verordnung von der Fortbildungspflicht befreit sind, müssen den Antrag auf Befreiung über das SIDAF-Portal formalisieren.