Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Jedes Kammermitglied ist verpflichtet, den jährlichen Beitrag zu entrichten. Dieser gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Beiträge
  • Freiberufler: 250,00 €
  • „Am Rande“ Eingetragene: 100,00 €
Zahlung

Die Zahlung kann per Banküberweisung an die Südtiroler Volksbank auf das Konto der Kammer der Agronomen und Forstwirte der Autonomen Provinz Bozen erfolgen.

IBAN: IT 04 C 05856 11601 050571211526

Nichtzahlung

Die Zahlung muss bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgen. Nach diesem Datum werden säumige Mitglieder der Disziplinarkommission gemeldet, die das Verfahren zur Aussetzung der Berufsausübung einleiten wird.

Aussetzung der Eintragung im Berufsverzeichnis

Das Mitglied ist zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, bis ein Antrag auf Löschung gestellt wird. Die Nichtzahlung führt nicht zur automatischen Aussetzung der Eintragung.

Da der Beitrag jährlich ist, kann er weder aufgeteilt noch reduziert werden.

ACHTUNG

Es gibt keine reduzierte Gebühr für Mitglieder, die ihren Berufsstempel hinterlegt haben, um von der Fortbildungspflicht befreit zu werden.